Unsere FAQs - "Des werma oft gfrogt"
Benötige ich einen Gewerbeschein wenn ich Canyoningtouren kommerziell anbieten will?
Für das reine Führen von Canyoningtouren benötigst du in Österreich keinen Gewerbeschein. Auch wenn du ein Unternehmen hast und vielleicht sogar Angestellte hast. Etwas anders sieht die Sache jedoch aus wenn du zusätzliche Sachen anbieten willst wie beispielsweise das Ausleihen von Material oder du bietest Verpflegung an... Hier kann dir aber am besten das Gründerservice der WKO weiterhelfen, jenachdem was du anbieten willst. Link zum Gründerservice
Ich habe nicht die Ausbildung zum Schluchtenführer in Kärnten gemacht, möchte mich aber trotzdem in Kärnten autorisieren lassen. Was ist zu beachten?
Die Autorisierung als Kärntner Schluchtenführer ist auch möglich wenn man die Ausbildung nicht hier absolviert hat.
Dafür ist eine gleichwertige Ausbildungen vorzuweisen (Salzburger Schluchtenführer oder Tiroler Schluchtenführer wird grundsätzlich anerkannt)
Ein Anerkennungsverfahren durch die Behörde ist notwendig, wobei die Gleichwertigkeit der Ausbildung geprüft wird.
Dabei fallen Verwaltungsgebühren an (Stand 2022 ca 190 EUR). Das Anerkennungsverfahren wird durch die Bezirkshauptmannschaft eingeleitet.
Ich bin Mitglied des Kärtner Schluchtenführerverbands und habe für dieses Jahr den Versicherungsschutz über den Kärtner Schluchtenführerverband bezogen. Was muss ich tun?
Eine komplette Guidline inkl. Kontaktdaten findest du auf der Service Site im Unfallleitfaden.
IBAN: AT10 3954 3000 0050 2963
BIC: RZKTAT2K543
Verband der
Kärntner Schluchtenführer
Freiberger Tobias
Spitzkofelstrasse 53
9900 Lienz
Fon +43 6508410977